Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 1. Juni 2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil zu allen Offerten und Auftragsbestätigungen und regeln das Verhältnis zwischen Kunden und Agenturen mit der Baracom GmbH.

1. Gültigkeit von Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind vierzehn Tage ab Ausstelldatum gültig. Ausgenommen sind unverbindliche Offerten ohne Reservation. Der Vertrag gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn sich Auftraggeber und Baracom GmbH im Leistungsumfang geeinigt haben und der Auftrag vom Auftraggeber unterzeichnet oder elektronisch bestätigt wird.

Baracom GmbH platziert die Werbemittel gemäss den Vertragsbestimmungen, sowie den Aushanglisten für die Sujetzuteilung. Die Sujetzuteilung muss vom Auftraggeber vorgenommen werden und nach Vertragsabschluss bis spätestens am Freitag, 9 Arbeitstage vor Aushangbeginn, an Baracom GmbH zugesandt werden. Eine Sujetzuteilung ist dann zwingend, wenn es mehr als ein Sujet pro Format oder die Sujets pro Format nicht 50:50 gemischt werden können (mehr als 2 Sujets pro Format und Auftrag). Baracom GmbH haftet weder für eine unterlassene, fehlerhafte oder zu späte Sujetzuteilung durch den Auftraggeber.

Baracom GmbH behält sich vor, Aufträge ohne weitere Angaben von Gründen zurückzuweisen (Sujetwahl, Restriktionen von Themen, Verbote usw.). Sind die Sujets erst kurzfristig bekannt, so kommt Punkt 12 zur Anwendung.

2. Haftung und Stellvertretung
Wird der Vertrag durch einen Beauftragten im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen (Kunde/Agentur), so hat der Beauftragte für die Vertragserfüllung durch den Auftraggeber einzustehen, d.h. er haftet für die Bezahlung des erteilten Auftrags solidarisch mit dem Auftraggeber.

3. Preise und Gebühren
Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Tarif der aktuellen Preisliste. Preisänderungen sind jederzeit durch die Baracom GmbH vorbehalten. Zusätzlich zum Verkaufspreis sind folgende Gebühren und Abgaben geschuldet. Mehrkosten wegen verspäteter oder nicht korrekter Anlieferung der Werbemittel, Versandkosten, Transportkosten, Kosten für zusätzlich anfallende Arbeiten wie Tekturen kleben, zusätzliche Sujetwechsel, Spezialklebungen und ähnliches, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

4. Verschiebungsrecht
Baracom GmbH behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt des Aushangbeginns aus technischen Gründen oder wegen Feiertagen um bis zu 5 Tage zu verschieben und ist berechtigt, Plakate ohne Kostenfolge für den Auftraggeber, über das Aushangende hinaus im Aushang zu lassen.

5. Plakatmengen
Der Auftraggeber liefert die zur vollständigen Belegung der bestellten Flächen erforderliche Menge Plakate, zuzüglich im Normalfall mindestens 10% Ersatzmenge für den Ersatz von defekten Plakaten (Sonderfälle gemäss Auftragsbestätigung). Wenn diese Ersatzmenge nicht ausreicht, hat der Auftraggeber Baracom GmbH auf Verlangen die erforderliche Anzahl Plakate zusätzlich nach zu liefern, soweit er auf deren Ersatz nicht verzichtet. Der Auftraggeber ist für die Lieferung der erforderlichen Plakate verantwortlich. Er kann für fehlende oder defekte Plakate keine Preisreduktion oder Schadenersatzansprüche beanspruchen.

6. Plakatpapier

Normalplakat weiss, SK3, holzfrei, einseitig gestrichen oder matt, 120gm2, Schmalband, nassfest.

Leuchtplakat weiss, SK3, holzfrei, beidseitig mattgestrichen, 120 gm2, Schmalband.

Fragen Sie auch Ihre Plakat-Druckerei. Leucht-, Fluoreszent- sowie Gold-, Silber- und andere Metallicfarben sind nach eidgenössischen Vorschriften verboten. Nassklebe-Plakate mit vollflächigem Rückseitenraster oder mit nachträglichem Texteindruck im deckenden Siebdruck, sind als Leuchtplakate nicht geeignet. Für Beeinträchtigungen des Aushangs, welche auf ungenügende Qualität des Druckmaterials und/oder schlechte Qualität des Druckes zurückzuführen sind, lehnt der Auftragnehmer jegliche Verantwortung ab.

7. Plakatanlieferung
Die Anlieferung der Plakate (inklusive Ersatzmenge) hat bis spätestens am Freitag 9 Arbeitstage vor Aushangbeginn, franko Domizil an die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferadresse durch den Auftraggeber zu erfolgen. Der Auftraggeber haftet für allfällige Folgen, welche durch eine verspätete Anlieferung der Plakate entstehen. Insbesondere schuldet er die vereinbarten Aushangkosten, auch wenn infolge der zu späten Plakatanlieferung der Aushang nicht oder lediglich über eine kürzere Periode realisiert werden kann.

8. Zusätzlicher Sujetwechsel
Erstbeklebungen zu den festgesetzten Aushangterminen sind im Aushangpreis enthalten. Zusätzliche durch den Auftraggeber verlangte Sujetwechsel innerhalb der vereinbarten Aushangzeiten oder Eindeckungen nach Ablauf der Aushangzeiten werden nach Möglichkeit ausgeführt, diese müssen bei Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt werden und werden nach Aufwand dem Auftraggeber verrechnet.

9. Plakatsujets und Inhalt
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakatsujets und für die Beachtung aller einschlägigen Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber schuldet die vereinbarten Aushangkosten vollumfänglich, auch wenn ein Aushang durch behördliche Verfügung verboten wird oder aber aufgrund berechtigter Beanstandung durch Baracom GmbH, den Grundeigentümer oder der Öffentlichkeit verweigert oder überdeckt werden muss. Allfällige entstehende Mehrkosten für das zusätzliche Abdecken oder Auswechseln der Plakate und alle daraus entstandenen Folgekosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

10. Plakate lagern
Für die bei Baracom GmbH oder dessen Beauftragten eingelagerten Plakate wird keine Haftung übernommen. Nach beendigtem Aushang gehen verbleibende Plakate, die nicht ausdrücklich zurückverlangt werden, in das Verfügungsrecht der Baracom GmbH über. Allfällige Kosten für den Rückversand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. Aushangkontrolle
Beanstandungen müssen der Baracom GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf des Aushangs können kein Beschwerden entgegengenommen werden.

12. Annullation
Der Auftraggeber kann die Auftragsbestätigung mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail an Baracom GmbH annullieren. Bei einer Annullation hat er folgende Aushangkosten zu bezahlen:

von 12 bis 9 Wochen vor Aushangbeginn:

20%

von 8 bis 6 Wochen vor Aushangbeginn:

50%

von 5 Wochen bis Aushangbeginn:

100%

der vereinbarten Aushangkosten.

13. Zahlungskonditionen
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zu Beginn der Platzierung der Werbemittel. Die Rechnungen sind per Aushangbeginn netto zahlbar. Baracom GmbH ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig ein, ist Baracom GmbH von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Kunde schuldet die vereinbarte Zahlung dennoch, wobei die Rücktrittsbedingungen gemäss Ziff. 12 anwendbar sind.

14. Belegfotos Plakate
Nur nach schriftlicher Absprache zum Zeitpunkt der Buchung des Plakataushangs und gegen Verrechnung.

15. Abweichende Vereinbarungen
Von diesen Allgemeinen Bedingungen (AGB) abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit.

16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist der jeweilige Sitz der Baracom GmbH. Die Baracom GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden beim für Ihn zuständigen Gericht oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

17. Schlussbestimmungen
Diese AGB ersetzen alle früheren. Baracom GmbH behält sich jederzeit Änderungen der vorliegenden AGB vor.